AGB – Historische Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die durch die

Historische Kuranlagen &
Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer René Schmidt
Parkstraße 18
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt
Telefon: 034635 782-0
Fax: 034635 782-22
E-Mail: info@goethe-theater.com
– nachfolgend als HKA bezeichnet –
angeboten werden.

 

2. Kartenverkauf

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln jeden Verkauf von Eintrittskarten („Tickets“) an Kunden/Besteller für Veranstaltungen, die die HKA im eigenen Namen durchführt, unabhängig davon, ob er im Internet oder auf sonstige Weise zustande kommt. Dazu gehören die Veranstaltung selbst sowie alle damit zusammenhängenden Nebenleistungen. Für den Online-Kartenverkauf gelten die Geschäftsbedingungen unseres Partners CTS-Eventim.

Theater- bzw. Konzertkarten erhält der Kunde im Besucherzentrum im Kurpark der HKA, Parkstraße 18, 06246 Goethestadt Bad Lauchstädt oder über www.goethe-theater.com (Online-Karten).

 

2.1. Zahlungsmodalitäten und Eintrittspreise

Tickets können in bar (Besucherzentrum, Tages- bzw. Abendkasse), per EC-Karte (Besucherzentrum) oder per Vorabüberweisung bezahlt werden, im Internet nur per Vorabüberweisung.

Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind den Publikationen des HKA, unserer Internetseite sowie telefonisch unter +49 34635 905472 zu unseren Öffnungszeiten im Besucherzentrum zu erfragen. Diese Preise sind Vorverkaufspreise. An der Tages- bzw. Abendkasse wird ein regulärer Aufschlag von 2,00 EUR pro Karte erhoben.

Die Tages- bzw. Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und schließt mit Vorstellungsbeginn.

 

2.2. Persönlicher Kartenkauf

Theaterkarten sind im Besucherzentrum der HKA im Kurpark Bad Lauchstädt und an weiteren Vorverkaufsstellen zu erwerben. Nach dem Kauf der Eintrittskarten sind nachträgliche Ermäßigungsansprüche (auch Änderungen von Quittungen) ausgeschlossen, sowie die Karten und Wechselgeld sofort zu prüfen.

 

2.3. Online-Kartenverkauf

Für den Online-Kartenverkauf gelten die Geschäftsbedingungen unseres Partners Ticket Online vertreten durch CTS EVENTIM AG & Co. KGaA. Theater- bzw. Konzertkarten sind buchbar unter: www.goethe-theater.com. Als Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per Post.

Bei allen kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tage vor Vorstellungsbeginn) werden die Eintrittskarten an der Tages- bzw. Abendkasse reserviert.

 

2.4. Telefonischer und schriftlicher Kartenverkauf

Reservierungen sind ab Beginn des Kartenverkaufs möglich. Sie gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich. Zur Bestätigung der Buchung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung per Post.

Telefon: +49 34635 905472
Fax: +49 34635 782-22
E-Mail: besucher@goethe-theater.com
Postadresse:
Historische Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH
Besucherzentrum
Parkstraße 18
06246 Goethestadt Bad Lauchstädt

 

2.5. Versand

Nach erfolgter Bestellung erhält der Kunde von der HKA eine Auftragsbestätigung mit der Zahlungsaufforderung. Die Bearbeitungsgebühr pro Veranstaltung und Rechnung beträgt 3,00 EUR. Der Rechnungsbetrag ist bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum per Überweisung auf das angegebene Konto zu begleichen. Nach Zahlungseingang können die bezahlten Karten auf Wunsch des Kunden an der Tageskasse bzw. Abendkasse hinterlegt oder dem Kunden mit der Rechnung (Lieferschein) zugesandt werden. Die HKA versendet die bestellten Tickets an eine anzugebende Adresse. Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden und wird von der vorherigen, vollständigen Bezahlung abhängig gemacht. Sollte bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung erfolgt sein, erlischt der Kartenanspruch.

Sofern nicht anders vereinbart, werden Tickets innerhalb Deutschlands durch den MZZ-Briefdienst Service oder durch die Deutsche Post AG versandt. Die Wahl der Versandart bleibt der HKA vorbehalten.

Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HKA.

 

2.6. Verlegung/Absage von Veranstaltungen

Die HKA behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung von Künstlern oder schlechtem Wetter bei Freiluftveranstaltungen, an andere Orte oder Tage zu verlegen. Gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit; eine Erstattung ist auf Fälle beschränkt, in denen dem Kunden der Besuch des neuen Termins unzumutbar ist. Bei Absage einer Veranstaltung seitens der HKA wird innerhalb einer Frist von einem Monat gegen Vorlage der Eintrittskarten der Kaufpreis (außer System- und Bearbeitungsgebühren) erstattet. Eintrittskarten, die nicht in den HKA oder auf der Website der HKA erworben wurden, können nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden.

Besetzungs- und Programmänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

 

2.7. Ermäßigungen

Ermäßigung wird gewährt bei Vorlage entsprechender Ausweise für Kinder, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger, Wehr- und Ersatzdienstleistende.

Rollstuhlfahrer können Karten nur direkt im Besucherzentrum der HKA bzw. telefonisch unter +49 34635 905472 reservieren.

Ermäßigungen können nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Eintrittskarten mitgeteilt werden. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden.

 

2.8. Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten

Verkaufte Eintrittskarten können nicht zurückgenommen werden. Ein Anspruch auf Umtausch der gekauften Eintrittskarten besteht nicht. Im Falle eines ausnahmsweise von der Geschäftsleitung gewährten Umtausches, kann eine Umtauschgebühr erhoben werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht gewährt.

Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt die HKA nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat. Werden sowohl Originalkarte als auch Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig erworben hat.

 

2.9. Gutscheinverkauf

Geschenkgutscheine können für einen frei wählbaren Wert im Besucherzentrum der HKA direkt oder auf Rechnung erworben werden. Die Gutscheine sind unbefristet gültig und für alle Veranstaltungen der HKA (nicht aber für die Fremdveranstaltungen in unseren Räumlichkeiten), Führungen und Souvenirs einlösbar. Der Wert des Gutscheines kann nicht gegen Bargeld abglöst werden. Für verloren gegangene Geschenkgutscheine wird kein Ersatz geleistet. 

 

2.10. Sonstige Regelungen

Kommt dem Karteninhaber eine Eintrittskarte abhanden, leistet der Veranstalter keinen Ersatz. Der Zugang zu den Spielstätten kann grundsätzlich nur mit einer persönlichen Eintrittskarte erfolgen. die Erstattung des Eintrittsgeldes oder der Umtausch der Eintrittskarte werden für den Fall, dass die Veranstaltung nicht besucht werden konnte, ausgeschlossen.

Reservierte Karten müssen bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt die Karten nicht abgholt sein, erlischt der Kartenanspruch und die Karten gehen zurück in den Verkauf.

Trifft ein Besucher nach Beginn der Veranstaltung ein, kann er mit Rücksicht auf die anderen Besucher nur in Abhängigkkeit der Entscheidung der Leitung des Einlassdienstes und unter deren Führung den Zuschauerraum betreten und den zugewiesenen Platz einnehmen. Die Leitung des Einlassdienstes kann diesen Zeitpunkt auch auf die Pause verlegen und bei kurzen Veranstaltungen ohne Pause ganz ausschließen.

 

2.11. Garderobe

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Garderobe.

 

2.12. Haftung/Haftungsbegrenzung

Für Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit von HKA sowie ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.

 

3. Hausrecht

Die HKA übt in allen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltungen ist untersagt. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen (leistungsschutzrechtlichen) Gründen nicht erlaubt. (Punkt 4.7.).

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.

In allen Räumlichkeiten der HKA ist das Rauchen nicht gestattet.

Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

4. Gästeführung

4.1. Buchung/Buchungsbestätigung/Abschluss der Vereinbarung

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Gästeführungen, die durch die HKA angeboten werden.

Die HKA ist hinsichtlich der Gästeführungen alleinige Vertragspartnerin des buchenden Gastes.

Soweit die Vereinbarung über die Gästeführungen nicht mit dem Gast selbst, sondern einem Auftraggeber (Reiseunternehmen, Firma, Institution, Agentur u. ä.) geschlossen wird, bezeichnet der Begriff „Gast“ den Auftraggeber. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten daher sinngemäß für den Auftraggeber, soweit es sich nicht um höchstpersönliche Pflichten des teilnehmenden Gastes handelt.

 

Die Gästeführung muss zwingend in Schriftform unter Verwendung der unter Ziffer 1 angegebenen Kontaktdaten oder per Mail unter: museum@goethe-theater.com gebucht werden.

Mit der Buchung gibt der Gast gegenüber der HKA ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung einer Gästeführung ab.

 

Dieses Angebot wird durch ausdrückliche Bestätigung der Buchung seitens der HKA angenommen und führt zum Abschluss einer Vereinbarung.

 

Die Buchungsbestätigung seitens der HKA benennt:
– den Zeitpunkt des Beginns, den Treffpunkt sowie die Dauer der Gästeführung (die Dauer der Gästeführung ist eine Circa-Angabe)
– den inhaltlichen Ablauf der Gästeführung (einschließlich des Hinweises auf eventuell technisch bedingte Einschränkungen)
– den zu zahlenden Preis pro Teilnehmer an der Gästeführung
– die vereinbarte Zahlungsweise
– Terminisierung der Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts von der Gästeführung
– sämtliche Kontaktdaten, die der Gast benötigt

 

4.2. Preise/Zahlungsmodalitäten

Es gelten die in der seitens der HKA erstellten Buchungsbestätigung angegebenen Preise. Die Zahlung durch den Gast hat entsprechend der jeweiligen ebenda vereinbarten Zahlungsweise zu erfolgen.

 

4.3. Rücktritt/Umbuchungen

Der Gast kann bis zu dem in der seitens der HKA erstellten Buchungsbestätigung angegebenen Datum von der Gästeführung kostenfrei zurücktreten.

Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, sind 50% des sich aus der Multiplikation von angemeldeter Teilnehmerzahl und Preis pro Person ergebenden Produkts zu zahlen. Der Rücktritt von der Gästeführung muss durch den Gast zwingend in Schriftform unter Verwendung der unter Ziffer 1 angegebenen Kontaktdaten erfolgen.

Der Gast kann bis zu dem in der seitens der HKA erstellten Buchungsbestätigung angegebenen Datum der kostenfreien Stornierung Umbuchungen vornehmen. Diese können die Änderung des Termins, des Leistungsinhalts oder vereinbarte Nebenleistungen betreffen.

 

4.4. Führungszeiten/Obliegenheiten des Gastes

Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten.

Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung gemäß der in der Vereinbarung dem Gästeführer bis spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen.

Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste ist der Gästeführer berechtigt, die Führung entsprechend zu verkürzen. Eine Reduzierung der vereinbarten Kosten für die Gästeführung erfolgt nicht. Des Weiteren kann der Gästeführer einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können.

Verstreicht die Zeit des vereinbarten Beginns der Gästeführung, ohne dass der Gast eingetroffen ist, noch dass der Gast Kontakt zum Gästeführer aufgenommen hat, dann hat der Gästeführer eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne ist die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten und hat die vereinbarten Kosten vollumfänglich zu tragen.

 

4.5. Höhere Gewalt/Nichtdurchführbarkeit der Gästeführung durch die HKA

Kann eine Gästeführung aufgrund höherer Gewalt durch die HKA nicht durchgeführt werden, kann diese von der Vereinbarung zurücktreten. Damit ist der Gast von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.

Tritt die HKA nur teilweise von der Vereinbarung zurück, reduziert sich der vom Gast zu zahlende Preis für die Gästeführung entsprechend.

Der Gast ist im Rahmen der Möglichkeiten durch die HKA zu benachrichtigen.

 

4.6. Haftung

Die Teilnahme an den Gästeführungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird seitens der HKA nicht übernommen.

 

4.7. Besondere Regelungen für Gästeführungen in der HKA

Den Anweisungen des Führungspersonals zur Sicherheit der Besucher und zum Schutz der Anlagen der HKA ist Folge zu leisten.

Die Mitnahme von Tieren in die Museumsräume, einschließlich Goethe-Theater, ist unzulässig.

Das Fotografieren und Filmen in den Museumsräumen und im Goethe-Theater ist unzulässig. Eine Fotoerlaubnis für das Goethe-Theater und den Historischen Kursaal (Innenräume) kann schriftlich bei der Geschäftsleitung der HKA im Voraus gegen ein Entgelt in Höhe von 50,00 EUR beantragt werden.

 

5. Vermietung

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen, die durch die HKA angeboten werden.

Die Unter- oder Weitervermietung der Räumlichkeiten der HKA ist untersagt.

 

5.1. Buchung/Buchungsbestätigung/Abschluss der Vereinbarung

Eine Buchung kommt zustande, wenn der Gast die Buchungsanfrage schriftlich an die unter Ziffer 1 angegebenen Kontaktdaten bzw. per Mail an info@goethe-theater.comrichtet.

Die HKA ist hinsichtlich der Vermietung der einzige Vertragspartner des buchenden Gastes. Soweit die Vereinbarung über die Anmietung der Räumlichkeit nicht mit dem Gast selbst, sondern einem Auftraggeber (Reiseunternehmen, Firma, Institution, Agentur u. a. ) geschlossen wird, bezeichnet der Begriff „Gast“ den Auftraggeber. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten daher sinngemäß für den Auftraggeber, soweit es sich nicht um höchstpersönliche Pflichten des teilnehmenden Gastes handelt.

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung bzw. den Nutzungsvertrag auf Richtigkeit zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung bzw. der Nutzungsvertrag inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. des Nutzungsvertrages als vertraglich vereinbart.

 

Der Nutzungsvertrag benennt:
– den Nutzungstag/Nutzungszeitraum der Buchung
– die genutzte Räumlichkeit
– den Nutzungszweck
– Übergabeformalitäten
– Regelung für Schadensfälle und Nutzungsart
– Kosten der Nutzung
– Besonderheiten und Ausstattung

 

Die Zimmerbestätigung benennt:
– den Buchungszeitraum
– die gebuchte Räumlichkeit
– Übergabeformalitäten
– Stornierungsfristen
– Zahlungsbedingungen

 

5.2. Leistung/Preise/Zahlungsmodalitäten

Die HKA ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Räumlichkeit für den vereinbarten Zeitraum bereitzuhalten. Die Ausstattung der Säle entspricht der vertraglichen Vereinbarung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale.

Der Gast ist verpflichtet, der HKA den Nutzungzweck der angefragten Räumlichkeit mitzuteilen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räumlichkeiten geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Die Zahlung durch den Gast hat entsprechend der jeweilig vereinbarten Zahlungsweise zu erfolgen.

Die jeweiligen Preise sind zu unseren Öffnungszeiten unter +49 34635 782-15, auf unserer Internetseite, in den Publikationen der HKA oder per Mail unter: besucher@goethe-theater.com zu erfragen.

 

5.3. Rücktritt/Umbuchung

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der HKA geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der HKA. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der HKA oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der HKA auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und der HKA die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der HKA ausübt.

Ferner ist die HKA berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

a) höhere Gewalt oder andere von der HKA nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

b) die Räumlichkeit unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,

c) das Gästezimmer zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

d) die HKA begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen der HKA in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschfts- bzw. Organisationsbereich der HKA zuzurechnen ist.

Die HKA hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch die HKA entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat der HKA alle von ihm zu vertetenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

 

5.4. Allegemeine Rechte und Pflichten/Hausordnung

Der Gast hat die ihm überlassene Räumlichkeit und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

Für die Dauer der Überlassung der Räumlichkeit ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Räumlichkeit Fenster und Türen geschlossen zu halten. In den Gästezimmern sind zudem Licht und technische Geräte auszuschalten.

Das Mitbringen von Haustieren jedweder Art ist untersagt.

In allen Räumlichkeiten gilt striktes Rauchverbot. Es ist untersagt, Feuerwerk, Nebelmaschinen, Nebel und Rauch erzeugende Effekte sowie offenens Feuer in den Räumlichkeiten zu benutzen.

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in den Räumlichkeiten nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt die HKA von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekorationen o. ä. verpflichtet. Die HKA hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Gästezimmern, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die HKA wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

5.5. Haftung

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet die HKA nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des §§ 701 f. BGB. Eine Haftung der HKA nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in den Räumlichkeiten verwahrt und/oder hinterlässt. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in den Räumlichkeiten und/oder am Inventar der Räumlichkeit schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.

Der Gast ist verpflichtet, der HKA Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Räumlichkeiten im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

 

5.6. An- und Abreise/Schlüsselübergabe/Verspätete Räumung

Die Gästezimmer stehen am Anreisetag regelmäßig ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 18:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit der HKA vereinbart. Eine Anreise vor 14:00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit der HKA vereinbart wurde.

Der Gast ist verpflichtet, der HKA bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Am Abreisetag hat der Gast das Gästezimmer bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die HKA haben Anspruch auf Ersatz aller, die ihr aufgrund einer verspäteten Räumung, entstehenden weitergehenden Schäden.

Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast der HKA Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

 

6. Einfahrt in den Kurpark/Parken

Die Einfahrt in den Kurpark Bad Lauchstädt ist mit Kutsche, Limousine, Oldtimer o. ä. nicht gestattet. Das Parken im Kurpark ist nicht gestattet.

 

7. Anwendbares Recht/Fremde AGB

Auf alle Verträge und Vereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.

 

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Merseburg.