Archiv – Historische Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt

Archiv

Benutzer- und Entgeltordnung für das Museums-Depot und das Archiv der Historischen Kuranlagen und des Goethe-Theaters zu Bad Lauchstädt

Präambel

Die historischen Kuranlagen und das Goethe-Theater Bad in Lauchstädt repräsentieren eine über 300 Jahre alte, ungebrochen auch in die Gegenwart und Zukunft wirkende, kulturhistorische Tradition des mitteldeutschen Kulturraumes. Das Museum der seit 1994 in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (Betriebsgesellschaft) geführten Institution, bewahrt Archivalien und Museums- und Kunstgut aus sämtlichen Epochen ihres Bestehens auf.

Ein Bestandteil des Archivs ist das historische Archiv der heutigen Goethestadt Bad Lauchstädt. Die öffentliche Nutzung der Archivalien der Goethestadt unterliegen gemäß dem am 6. Juli 2001 geschlossenen Depositalvertrag zwischen der Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH und der Goethestadt Bad Lauchstädt Beschränkungen, die den Interessen der Eigentümerin und der Erhaltung des Archivgutes dienen.

Das gesammelte Archiv- und Museumsgut steht einer interessierten Öffentlichkeit zu Informations-, Lehr- und Forschungszwecken zur Verfügung. Eingeschränkt werden kann die freie Verfügbarkeit und Zugänglichkeit durch betriebliche Interessen der Betriebsgesellschaft im Sinne der Erhaltung und Präsentation der Archiv- und Museumsgüter. Der Erlass von Nutzungsbeschränkungen liegt im Ermessen der Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH (HKA).

Nutzer erkennen bei Einsichtnahme und Ausleihe diese Benutzer- und Entgeltordnung an.

1. Benutzung und Einsichtnahme

Die Benutzung des Archivs und die Einsichtnahme erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages auf Benutzung und Einsichtnahme durch die/den potenziellen Nutzer(in). Im Antrag sind vollständige Angaben zur Person der Antragstellerin/ des Antragstellers und zum Grund der Einsichtnahme zu machen.

Die Einsichtnahme und Benutzung erfolgt im Rahmen der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH. Die Terminvereinbarung liegt im Ermessen der zuständigen Leiterin des Museums der HKA und ist von dieser mit weiteren dienstlichen Terminen und Aufgabenstellungen zu koordinieren. Ein Termin zur Einsichtnahme / Archivbenutzung wird in der Regel zehn bis vierzehn Tage nach Eingang und Bestätigung des vollständig ausgefüllten Antrages vereinbart. Betriebliche Erfordernisse können diese Frist verkürzen oder verlängern. Ein Anspruch auf eine kurzfristige Terminvereinbarung besteht nicht.

Die Leiterin des Museums ist zur Art und Weise der Nutzung des Archivgutes weisungsbefugt und kann Schutzbestimmungen erlassen und beispielsweise die Verwendung von Schutzbekleidung (Handschuhe) anordnen. Den Weisungen und Anordnungen ist Folge zu leisten.

Die Benutzung wird nur der antragstellenden Person gewährt. Personengruppen bis höchstens fünf Personen gleichzeitig müssen im Antrag durch Angabe der Personaldaten aufgeführt werden. Größere Personengruppen ab sechs Personen können derzeit nicht einen gemeinsamen Termin zur Einsichtnahme vereinbaren.

2. Ausleihe

An Institutionen, Behörden und Museen können Archiv- und Museumsgüter zu bestimmten Bedingungen verliehen werden. Näheres regelt in jedem Fall ein abzuschließender, schriftlicher Leihvertrag. An Privatpersonen werden Archiv- und Museumsgüter nur dann ausgeliehen, wenn der Grund der Entleihung ein berechtigtes, öffentliches Interesse ist und dieses nachgewiesen wird. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Ausleihe besteht weder für Institutionen noch für Privatpersonen.

3. Entgelte

Die Entgelte für eine Einsichtnahme betragen:

Grundgebühr25,00 €
Fotokopien s/w3,00 € pro Blatt A4
3,50 € pro Blatt A3
Fotokopien col.5,00 € pro Blatt A4
5,50 € pro Blatt A3
Digitalisate und Scansjeweils 10,00 €

Ein Aufschlag der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer kann erfolgen. Eine Befreiung von der Grundgebühr kann auf Antragstellung erfolgen, wenn der Grund der Einsichtnahme ausschließlich im öffentlichen Interesse liegt.

Fälligkeit

Die Entgelte sind stets im Voraus fällig und können nach Bestätigung des Termins in bar, durch Überweisung oder im Lastschriftverfahren erbracht werden. Eine Rückerstattung der Entgelte erfolgt nur dann, wenn Terminabsagen oder Einschränkungen vorliegen, die durch die Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH selbst zu vertreten sind. Sagt der potenzielle Nutzer einen vereinbarten Termin ab oder führt seine Recherche nicht zum gewünschten Ergebnis, werden bereits geleistete Zahlungen nicht rückerstattet.

Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Gerichtstand für Streitigkeiten ist Merseburg. Stellt sich heraus, dass einzelne Bestimmungen dieser Entgeltordnung ungültig oder unwirksam sind, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

Goethestadt Bad Lauchstädt, 15.12.2014

René Schmidt
Geschäftsführer
Ute Boebel
Leiterin Museum

Download Antrag

Benutzungsgenehmigung des Archivs (79,3 kB)

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